Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 B 194/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30264
OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 B 194/16 (https://dejure.org/2016,30264)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.09.2016 - 1 B 194/16 (https://dejure.org/2016,30264)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. September 2016 - 1 B 194/16 (https://dejure.org/2016,30264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,30264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsDSchG § 12 Abs. 2
    Baugenehmigung, Nachbarschutz; Denkmal, Umgebungsschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann beeinträchtigt ein Neubauvorhaben ein Kulturdenkmal "erheblich"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann beeinträchtigt ein Neubauvorhaben ein Kulturdenkmal "erheblich"? (IBR 2017, 345)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 19.12.2014 - 1 B 263/14

    Baunachbarantrag, Rücksichtnahmegebot, Drittschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 B 194/16
    Dabei ist das Erscheinungsbild eines Denkmals in erster Linie sein von außen sichtbarer Teil, an dem der sachkundige Betrachter den Denkmalwert, der dem Denkmal innewohnt, abzulesen vermag (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 14, m. w. N.).

    Bei der Frage, ob dies der Fall ist, ist § 2 Abs. 1 SächsDSchG heranzuziehen (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 a. a. O.), wonach Kulturdenkmale von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt, sind.

  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 B 194/16
    Das ist insbesondere der Fall, wenn sich diese in einem Denkmalschutzgebiet i. S. d. § 21 SächsDSchG befinden, oder sie architektonisch in einer gewollten und gewachsenen Blickbeziehung zueinander stehen, auf diese Weise historische soziale Beziehungen ihrer Erbauer untereinander sichtbar machen und das Ortsbild maßgeblich prägen (SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2011 - 1 B 157/11 - juris Rn. 9 - vgl. hierzu auch BayVGH, Urt. v. 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris).
  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 B 194/16
    Dies ist der Fall, wenn es bewusst in eine bestimmte Landschaft "hineinkomponiert" oder seine Umgebung so gestaltet wurde, dass sie sich ihrerseits auf das Denkmal bezieht, um die mit ihm verfolgte künstlerische Absicht zu verdeutlichen oder zu verstärken (BayVGH, Urt. v. 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 -, juris Leitsatz 2).
  • OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10

    Nachbarwiderspruch, Rohbaufertigkeit, Grenzbebauung, Rücksichtnahme,

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 B 194/16
    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen des jeweiligen Antragstellers an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 20.09.2011 - 1 B 157/11

    Gebietsbewahrungsanspruch, Denkmalschutz, drittschützende Wirkung

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 B 194/16
    Das ist insbesondere der Fall, wenn sich diese in einem Denkmalschutzgebiet i. S. d. § 21 SächsDSchG befinden, oder sie architektonisch in einer gewollten und gewachsenen Blickbeziehung zueinander stehen, auf diese Weise historische soziale Beziehungen ihrer Erbauer untereinander sichtbar machen und das Ortsbild maßgeblich prägen (SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2011 - 1 B 157/11 - juris Rn. 9 - vgl. hierzu auch BayVGH, Urt. v. 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris).
  • OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17

    Baunachbarantrag; Denkmal; Umgebungsschutz

    Dabei ist das Erscheinungsbild eines Denkmals in erster Linie sein von außen sichtbarer Teil, an dem der sachkundige Betrachter den Denkmalwert, der dem Denkmal innewohnt, abzulesen vermag (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 14 und v. 22. September 2016 - 1 B 194/16 - juris Rn. 17, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 28.11.2016 - 1 B 257/16

    Anhörungsrüge, Streitwertfestsetzung, Beschwer

    Die Anhörungsrüge der Beigeladenen gegen die Streitwertfestsetzung des Senats im Beschluss vom 22. September 2016 - 1 B 194/16 - wird zurückgewiesen.

    In Abänderung des Beschlusses vom 22. September 2016 - 1 B 194/16 - wird der Streitwert für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt.

  • OVG Sachsen, 20.07.2021 - 1 A 1040/19

    Vorbescheid; Verlängerung; Auslegung denkmalschutzrechtlicher Zustimmung

    Das Erscheinungsbild eines Denkmals ist in erster Linie sein von außen sichtbarer Teil, an dem der sachkundige Betrachter den Denkmalwert, der dem Denkmal innewohnt, abzulesen vermag (vgl. Senatsurt. v. 7. November 2019 a. a. O., juris Rn. 50; Senatsbeschl. v. 7. August 2017 - 1 B 143/17 -, juris Rn. 20 und v. 22. September 2016 - 1 B 194/16 - juris Rn. 17 jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 28.08.2017 - 1 A 131/16

    Baunachbarklage; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfungsumfang;

    Insoweit geht der Senat mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend Urt. v. 21. April 2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347 juris) davon aus, dass Denkmaleigentümern ein letztlich verfassungsrechtlich abgeleitetes Abwehrrecht gegen erhebliche Beeinträchtigungen ihres Kulturdenkmals zukommt, das mit der eigentumsgestaltenden (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 31 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf) Erhaltungspflicht am Denkmal korrespondiert (vgl. etwa Senatsbeschlüsse v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 14; v. 22. September 2016 - 1 B 194/16 -, juris Rn. 17 und v. 7. August 2017 - 1 B 143/17 -, juris Rn. 19 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.11.2019 - 1 A 676/17

    Kulturdenkmal; Eingriff; Genehmigungsfähigkeit; Vorbescheid

    50 Das Erscheinungsbild eines Denkmals ist in erster Linie sein von außen sichtbarer Teil, an dem der sachkundige Betrachter den Denkmalwert, der dem Denkmal innewohnt, abzulesen vermag (vgl. Senatsbeschl. v. 7. August 2017 - 1 B 143/17 -, juris Rn. 20, 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 14 und v. 22. September 2016 - 1 B 194/16 - juris Rn. 17, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 28.01.2021 - 1 A 1290/18

    Denkmaleigenschaft; Ziergarten; geschichtliche Bedeutung; städtebauliche

    Dabei ist das Erscheinungsbild eines Denkmals in erster Linie sein von außen sichtbarer Teil, an dem der sachkundige Betrachter den Denkmalwert, der dem Denkmal innewohnt, abzulesen vermag (vgl. Senatsbeschl. v. 7. August 2017 - 1 B 143/17 -, juris Rn. 20, v. 22. September 2016 - 1 B 194/16 - juris Rn. 17 sowie v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 14, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 27.05.2020 - 1 B 95/20

    Denkmal; Umgebungsschutz; Nachbarschutz

    Der Senat hat mit Beschluss vom 22. September 2016 (- 1 B 194/16 - juris Rn. 17) insoweit ausgeführt:.
  • VG Leipzig, 02.11.2016 - 4 L 700/16

    Baugenehmigung für Neubau von vier Einfamilienhäusern

    Ist die Umgebung eines denkmalgeschützten Bauwerks integraler Bestandteil des Erscheinungsbildes des denkmalgeschützten Bauwerks, sind auch entsprechende Blickbeziehungen auf das Gelände zu und von dem Gebäude weg - gleichsam reflexartig - geschützt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2009, BVerwGE 133, 347; SächsOVG, Beschl. v. 22.9.2016 - 1 B 194/16 -, juris; Beschl. v. 20.9.2011 - 1 B 157/11 -, juris Rn. 9 m. w. N.; Beschl. v. 19.12.2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 11 m. w. N.; BayVGH, Urt. v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 und v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 -, juris; VG Leipzig, Beschl. v. 15.7.2016 -41L 342/16 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht